Alter der Firma
59 JahreKapital in CHF
Kein Kapital bekanntAktive Marken
0Adresse
c/o Siemens Healthineers International AG
Hinterbergstrasse 14
6312 Steinhausen
Auskünfte zu Siemens Healthineers Pension Fund
Bonitätsauskunft
Einschätzung der Bonität mit einer Ampel als Risikoindikator und weiteren hilfreichen Firmeninformationen. Mehr erfahrenWirtschaftsauskunft
Umfassende Auskunft über die wirtschaftliche Situation der Firma. Mehr erfahrenFirmendossier als PDF
Kontaktinformationen, Veränderungen, Umsatz- und Mitarbeiterzahlen, Management, Besitzverhältnisse, Beteiligungsstruktur und weitere Firmendaten. Jetzt kostenlos Firmendossier abrufenÜber Siemens Healthineers Pension Fund
- Siemens Healthineers Pension Fund mit Sitz in Steinhausen ist aktiv. Siemens Healthineers Pension Fund ist im Bereich «Betreiben von Pensionskassen» tätig.
- Das Management der Organisation Siemens Healthineers Pension Fund besteht aus 6 Personen. Gegründet wurde die Organisation am 23.01.1965.
- Unter Meldungen finden Sie alle Handelsregisteränderung, die letzte erfolgte am 29.05.2024.
- Die UID der Organisation lautet CHE-102.522.008.
Management (6)
neueste Stiftungsräte
Brigitta Kocherhans,
Alex Bossi,
Patrik Niklaus Kunz,
David Aggeler
neuste Zeichnungsberechtigte
Brigitta Kocherhans,
Adrian Schmid,
Alex Bossi,
Patrik Niklaus Kunz,
David Aggeler
Geschäftsleitung
Handelsregisterinformationen
Eintrag ins Handelsregister
23.01.1965
Rechtsform
Stiftung
Rechtssitz der Firma
Steinhausen
Handelsregisteramt
ZG
Handelsregister-Nummer
CH-170.7.000.075-6
UID/MWST
CHE-102.522.008
Branche
Betreiben von Pensionskassen
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Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und lnvalidität sowie in Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit und Unfall. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Revisionsstelle
Aktive Revisionsstelle (1)
Name | Ort | Seit | Bis | |
---|---|---|---|---|
PricewaterhouseCoopers AG | Zürich | 12.09.2007 |
Weitere Firmennamen
Frühere und übersetzte Firmennamen
- Varian Foundation
Besitzverhältnisse
Beteiligungen
Neueste SHAB-Meldungen: Siemens Healthineers Pension Fund
Publikationsnummer: HR02-1006042535, Handelsregister-Amt Zug, (170)
Varian Foundation, in Steinhausen, CHE-102.522.008, Stiftung (SHAB Nr. 131 vom 10.07.2023, Publ. 1005791115).
Urkundenänderung:
28.03.2024.
Name neu:
Siemens Healthineers Pension Fund.
Zweck neu:
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma, mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und lnvalidität sowie in Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit und Unfall. Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist. Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinausgehende Vorsorge betreiben. Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung. Er legt in den Reglementen das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest. Die Reglemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden. Die Reglemente und ihre Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen. Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss. [Ferner Änderung einer nicht publikationspflichtigen Tatsache.]
Trefferliste
Hier finden Sie eine Verlinkung des Managements auf eine Trefferliste zu Personen mit dem gleichen Namen, die im Handelsregister eingetragen sind.